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   BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98   

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https://dejure.org/1999,6725
BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98 (https://dejure.org/1999,6725)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1999 - 1Z BR 195/98 (https://dejure.org/1999,6725)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - 1Z BR 195/98 (https://dejure.org/1999,6725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2278, § 2289, § 2293
    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 4556/98
  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    c) Das Landgericht hat seiner Auslegung zutreffend zugrunde gelegt, daß sich die Vertragsparteien im Erbvertrag selbst das Recht vorbehalten können, anders als im Vertrag vorgesehen und abweichend von diesem zu testieren (vgl. BGH NJW 1982, 441; BayObLG NJW-RR 1997, 1027 ) und sich dadurch ihre Testierfreiheit im Umfang des Vorbehalts bewahren können (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2289 Rn. 3).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    c) Das Landgericht hat seiner Auslegung zutreffend zugrunde gelegt, daß sich die Vertragsparteien im Erbvertrag selbst das Recht vorbehalten können, anders als im Vertrag vorgesehen und abweichend von diesem zu testieren (vgl. BGH NJW 1982, 441; BayObLG NJW-RR 1997, 1027 ) und sich dadurch ihre Testierfreiheit im Umfang des Vorbehalts bewahren können (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2289 Rn. 3).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Sie ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Verfahrensfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1554) sowie darauf zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65; st. Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84

    Zulässiger Abänderungsvorbehalt im Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651).
  • OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93

    Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt;

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Das Landgericht ist daher zu Recht davon ausgegangen, daß die Ehegatten ihren Erklärungen eine vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Bedeutung beigemessen haben können (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 6/7; 1996, 243/246) und daß die Mitwirkung des (inzwischen verstorbenen) Notars im konkreten Fall nicht gewährleistet hat, daß der Erblasserwille zweifelsfrei niedergelegt worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1243/1244).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Die Beteiligten zu 2 und 3 können im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg geltend machen, daß andere Schlüsse ebenso nahegelegen hätten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Die Wirksamkeit des privatschriftlichen Testaments der Erblasserin vom 15.9.1974 sowie die nachfolgenden notariellen Testamente vom 25.7.1975 und 5.9.1995, aus denen die Vorinstanzen die Alleinerbenstellung der Beteiligten zu 1abgeleitet haben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 441), hängt davon ab, ob die darin vorgenommene Abänderung der Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag vom 13.6.1959 durch Ziff. V des notariellen Nachtrags vom 20.2.1966 gedeckt ist.
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Das Landgericht ist daher zu Recht davon ausgegangen, daß die Ehegatten ihren Erklärungen eine vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Bedeutung beigemessen haben können (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 6/7; 1996, 243/246) und daß die Mitwirkung des (inzwischen verstorbenen) Notars im konkreten Fall nicht gewährleistet hat, daß der Erblasserwille zweifelsfrei niedergelegt worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1243/1244).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 1Z BR 125/93

    Zulässigkeit der Beschwerde in Erbscheins-Einziehungsverfahren; Umfang der

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
    Sie ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Verfahrensfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1554) sowie darauf zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65; st. Rspr.).
  • BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93

    Unzulässiger Vorbescheid

  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
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